Die Stufe 1 der EU-Verordnung EN 2000/14, die seit Juni 2001 gilt, beschränkt die Geräuschemissionen gewisser Feld- und Gartengeräte wie z.B. Motorhacken (>3 kW), Rasenmäher, Generatoren, Schweißgeräte und Hydraulikkompressoren usw.
Die Einführung der Stufe 2 der Geräuschemissionsverordnung ist für Juni 2006 vorgesehen.
Obwohl diese Geräuschgrenzen sich auf das angetriebene Gerät als Einheit beziehen, trägt der Motor natürlich maßgeblich zur Geräuschentwicklung bei.
Um die Hersteller von Motorgeräten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Geräuschemission ihrer Produkte zu senken,